und somit auch des jeweiligen Partners, was als „normal“, belastend oder gar unerträglich empfunden wird. Daher sollt die folgende Einstufung auch eher als Anhaltspunkt und Hilfestellung aus psychologischer und therapeutischer Sicht verstanden werden – Ihre individuelle Einstellung und Ihr eigenes Empfinden sind letztendlich entscheidend. Solange sich beide Partner trotz bestehender Eifersuchtsgefühle wirklich wohlfühlen, besteht kein Grund zu einer Verände